Unsere Ansprechpartnerinnen für Inklusion, Marina Kolb und Maike Sattler, sind für Sie da. Sie erreichen sie unter der E-Mail-Adresse inklusion@rrbk.koeln.
Den Antrag auf Nachteilsausgleich finden Sie hier zum Download. Bitte reichen Sie stets ein ärztliches Gutachten im Original bei der Schulleitung ein.
Im Beruflichen Gymnasium muss ein Nachteilsausgleich bei den zentralen Abiturprüfungen über die Schulleitung bei der Oberen Schulaufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Köln, gestellt werden. Die Anmeldung muss in der Jahrgangsstufe 13 spätestens bis zu den Herbstferien bei der Schulleitung und bis November bei der Bezirksregierung vorliegen.