Bildungsgangprofil
Der Beruf des Raumaustatters bzw. der Raumausstatterinin verlangt unterschiedlichste Kenntnisse und Fähigkeiten, die vor allem bei Arbeiten, wie Polsterung und Restaurierung, Teppichverlegung und Fensterdekoration ihre Anwendung finden. Sowohl in der dreijährigen Ausbildung als auch später im Beruf gehören vor allem folgende Aufgaben zum Berufsbild:
- Gestaltung und Ausstattung von Räumen,
- Fertigung von Dekorationen aller Art,
- Anbringen von Sonnenschutz und Verdunklungsanlagen,
- Aufarbeitung und Herstellung von Polstermöbeln,
- Verlegung von Bodenbelägen und
- Bekleidung von Wänden mit Textilien oder ähnliches.
Raumausstatter(innen) arbeiten bevorzugt in Betrieben des Raumausstatter-Handwerks, in der Polstermöbelindustrie, in Einrichtungshäusern und in Bühnenwerkstätten.
Eingangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in diesen berufsschulischen Bildungsgang sind die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und der Nachweis über ein Berufsausbildungsverhältnis; erfahrungsgemäß erwarten die Betriebe mindestens den Hauptschulabschluss oder den mittleren Bildungsabschluss, die Fachoberschulreife (FOR).
Abschluss
Mit erfolgreichem Berufsabschluss erhalten Sie den Gesellenbrief und können in einem entsprechend ausgerichteten Betrieb arbeiten.
Perspektiven
Nach erfolgreichem Berufsabschluss stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:
- Nach mehrjähriger beruflicher Tätigkeit können Sie als Ausbilder arbeiten und Auszubildende betreuen, sich zum Meister bzw. zur Meisterin oder zum Techniker bzw. zur Technikerin der Fachrichtung Raumgestaltung weiterbilden.
- Mit entsprechendem Fachhochschul-Abschluss steht Ihnen auch ein Studium an einer Fachhochschule (FH) offen, z. B. »Innenarchitektur«.